Fristlose Kündigung wegen privaten Drogenkonsums

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin
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Kann privater Drogenkonsum außerhalb der Arbeitszeit eigentlich Grund für eine fristlose Kündigung sein? Das Bundesarbeitsgericht hat vor kurzem etwas überraschend die fristlose Kündigung eines Berufskraftfahrers bestätigt, der in seiner Freizeit Amphetamin und „Chrystal Meth“ eingenommen hatte und das obwohl während der Arbeit keine konkrete Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit mehr vorlag (6 AZR 471/15). Somit muss man also festhalten, dass auch der private Drogenkonsum eine Kündigung nach sich ziehen kann – zumindest dann, wenn die Wirkung später noch nachweisbar ist und es sich um einen Job handelt, bei dem ein erhöhtes Gefährdungspotential für Dritte besteht. Dazu das folgende aktuelle Video:

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