Fortgeschrittenes Alter: Angst vor Kündigung oftmals unbegründet

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Ich kriege häufig mit, dass sich gerade ältere Arbeitnehmer Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen, etwa weil sie meinen, den Anforderungen nicht mehr gerecht zu werden. Dabei ist die Angst vor eine Kündigung oftmals unbegündet. Das Alter selbst kann nicht als Kündigungsgrund dienen, eine Kündigung, die darauf gestützt wird, wäre auf jedem Fall unzulässig. Das gilt zumindest für alle Arbeitnehmer, die in einem Betrieb arbeiten, in dem regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind, sodass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Auch vor betriebsbedingten und krankheitsbedingten Kündigungen sind ältere Arbeitnehmer gut geschützt. Im folgenden Artikel erkläre ich die Hintergründe:

Fortgeschrittenes Alter: Angst vor Kündigung oftmals unbegründet

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999