Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, war und ist es möglich, als Strafe auch den Führerschein zu entziehen. Nach einer aktuellen Gesetzesänderung ist es nun auch seit kurzem möglich, ein solches Fahrverbot als Nebenstrafe bei Straftaten jenseits des Straßenverkehrs zu verhängen. Was genau hat der Gestzegeber in diesem Zusammenhang verabschiedet und wie ist die Neuerung zu beurteilen? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Betroffenen? Darum geht es im folgenden Video-Blog:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.