Eigenbedarfskündigung und Sperrfrist – aktuelles Urteil aus Berlin

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Seit dem 18.8.2013 gilt die Kündigungsschutzklausel-Verordnung des Senats von Berlin, die eine Sperrfrist von zehn Jahren für Eigenbedarfskündigungen in allen Bezirken vorschreibt. Das Landgericht Berlin hatte sich nun in einem aktuellen Urteil damit zu beschäftigen, ob diese Sperrfrist auch greift, wenn ein Vermieter die maßgebliche Wohnung erworben hat, bevor die Verordnung in Kraft getreten ist. Das Gericht hat das im Ergebnis so angenommen und dabei verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf ein etwaiges Rückwirkungsverbot eine Absage erteilt. Genaueres zum Urteil im folgenden aktuellen Artikel von mir:

Eigenbedarfskündigung und Sperrfrist – aktuelles Urteil aus Berlin

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