Eigenbedarfskündigung: Berufen auf Härtefall für Mieter schwer

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Mietrecht + Bredereck

Mieter haben es in der Praxis schwer, sich gegen Eigenbedarfskündigungen des Vermieters zu wehren. Auch die in § 574 BGB geregelte Härtefallklausel hilft wenig. Denn die Hürden für Härtefälle, in denen Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können, sind hoch. Allein das Interesse des Mieters, seine Wohnung nicht zu verlieren, reicht dafür nie aus. Es müssen besondere Umstände, wie Krankheiten, Wohnraumknappheit oder Verwurzelung in der Wohngegend, ggf. auch mehrere davon gleichzeizig, hinzukommen, um von einem Härtefall ausgehen zu können. Dazu genauer im folgenden Artikel und im aktuellen Video-Blog:

Eigenbedarfskündigung: Berufen auf Härtefall für Mieter schwer

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