Eigenbedarf: Kündigung des Mieters bei Verdacht auf vorgetäuschten Eigenbedarf durch Vermieter

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Vielen Mietern droht der Wohnungsverlust wenn der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigt. Besonders bei langjährigen Mietern nutzen Vermieter vorgeschobene Gründe wie z.B. Eigenbedarf um Mieter zu kündigen und zu höheren Mieten, neu vermieten zu können. Durch solche Handlungen macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig. Man kann ihm außerdem unter Umständen einen Prozessbetrug untersetellen. Vor Gericht ist der Mieter dem Vermieter gegenüber nachweispflichtig. Alles Relevante zum Thema habe ich für Sie im nachfolgenden Video zusammengestellt.

Auf anwalt.de habe ich dazu einen umfassenden Artikel geschrieben.

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999