Dozent bei Weiterbildungsinstitut: scheinselbständig oder echter Selbständiger?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht

Scheinselbständigkeit gehört zu meinen Schwerpunktthemen in der arbeitsrechtlichen Beratung. Die Abgrenzung von echten Selbständigen und bloßen Scheinselbständigen, also Arbeitnehmern, fällt in der Praxis oft schwer. Immer wieder kommt es darüber zum Streit mit der Folge, dass Gerichte über eine Einstufung entscheiden. So auch das Sozialgericht Stuttgart in einem aktuellen Urteil zu dem Dozenten bei einem Weiterbildungsinstitut (S 5 R 6159/14). Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Dozent als Selbständiger beschäftigt wurde. Wie die Entscheidung einzuordnen und zu beurteilen ist, erkläre ich im folgenden Video-Blog und im Artikel:

Dozent bei Weiterbildungsinstitut: scheinselbständig oder echter Selbständiger?

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