Die Anwaltswoche 3/2014 – u.a. zur Mützenpflicht für Lufthansa-Piloten

Stand: 1970/01/01 00:00:00

++ Klage einer Toten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nur knapp gescheitert ++ Ehemaliger Gesundheitsminister Daniel Bahr im Allianz Vorstand ++ Springerpresse durfte aus E-Mail Verkehr des ehemaligen brandenburgischen Finanzministers Speer zitieren ++ Arbeitsgericht: Toilettenfrau erstreitet sich Tellergeld ++ Bundesarbeitsgericht im Urteil der Woche: Keine Mützenpflicht für Lufthansa-Piloten

In unserem neuen Format informieren wir Sie über die aktuellen juristischen Ereignisse der vergangenen Woche. Welche Urteile sind besonders wichtig für die anwaltliche Praxis? Was hat sich der Gesetzgeber Neues ausgedacht? Dazu Kommentare, Diskussionen und vielleicht auch Streitigkeiten aus der Perspektive praktizierender Anwälte. Das Ganze wie immer ungeschnitten und auf den Punkt gebracht.


Heute in Teil 3 unter anderem mit folgenden Themen:

Klage einer Toten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nur knapp gescheitert

Eine Schweizerin wollte sterben und hatte wegen der Verweigerung des tödlichen Medikaments bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt und dort in der ersten Instanz gegen die Schweiz gewonnen. Nachdem die Schweiz in die zweite Instanz gegangen war, stellte sich heraus, dass die Klägerin bereits kurz nach Einreichung der Klage gestorben war. Der Anwalt der Klägerin erklärte dazu, dass er dies nicht gewusst habe, da nur über Mittelsmänner mit der Mandantin kommuniziert worden sei. Die Große Kammer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erklärte die Klage nun für rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig. Doch die Entscheidung fiel mit einer Stimme Mehrheit nur sehr knapp aus. Was steckt dahinter?

Ehemaliger Gesundheitsminister Daniel Bahr im Allianz Vorstand

Gerade wurde bekannt, dass der ehemalige Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) Unterschlupf im Vorstand der Allianz Versicherung gefunden hat. Das belebt die Diskussion um Karenzzeiten. Gerade wenn Politiker in ihrer Funktion zuvor an Entscheidungen mitwirkten, die erheblichen Einfluss auf das jeweilige Unternehmen hatten, entsteht schnell ein „Geschmäckle“. Wie sieht es denn nun mit den Karenzzeiten aus? Brauchen wir diese? Wie lange müssen sie sein?

Springerpresse durfte aus E-Mail Verkehr des ehemaligen brandenburgischen Finanzministers Speer zitieren

Der Bundesgerichtshof hat eine frühere Entscheidung des Landgerichts Berlin aufgehoben, mit welcher der Springer-Verlag unter anderem dazu verurteilt worden war, es zu unterlassen, den Inhalt einzelner E-Mails in direkter oder indirekter Rede zu verbreiten. Der Bundesgerichtshof ist der Meinung, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, das Interesse Speers am Schutz seiner Persönlichkeit überwiegend würde. Dabei sei es unerheblich, dass die veröffentlichten Informationen von einem Dritten in rechtswidriger Weise erlangt wurden.

Arbeitsgericht: Toilettenfrau erstreitet sich Tellergeld

Die Angestellte eines Reinigungsunternehmens hat mit ihrem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen einen Vergleich geschlossen, wonach sie vom so genannten Tellergeld einen Anteil von 1000 € bekommt. Es handelte sich um einen Vergleich, doch hätte die Putzfrau den Prozess auch gewinnen können? Was sagt der Arbeitsrechtler dazu?

Bundesarbeitsgericht im Urteil der Woche: Keine Mützenpflicht für Lufthansa-Piloten

Ein Pilot gewinnt mit seiner Klage gegen seinen Arbeitgeber, die Lufthansa vor dem Bundesarbeitsgericht. Er muss keine Pilotenmütze tragen. Der Pilot hatte sich gegen die Mützenpflicht gewehrt, weil im Rahmen einer Betriebsvereinbarung nur männlichen Piloten entsprechende Verpflichtungen auferlegt wurden. Der Pilot fühlte sich benachteiligt gegenüber weiblichen Kolleginnen. Das Bundesarbeitsgericht hat darauf abgestellt, dass im Rahmen einer Betriebsvereinbarung nur aus sachlichen Gründen Gruppen gebildet werden dürfen, die unterschiedlich behandelt werden. Ein solcher Grund fehle hier. Die Betriebsvereinbarung ist daher insofern unwirksam und kann eine Verpflichtung des Arbeitnehmers nicht begründen. Auf die Benachteiligung wegen des Geschlechts kam es daher gar nicht mehr an.

1.10.2014

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