Was darf an Informationen in einer Personalakte gesammelt werden?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
© Fotolia
© Fotolia

Aktuelle Zuschauerfrage auf YouTube: der Arbeitgeber sammle alle möglichen Informationen über den Betroffenen – ist das zulässig? Zunächst einmal: der Arbeitgeber darf eine Personalakte über den Arbeitnehmer anlegen und darin Informationen sammeln, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind. Welche Daten sind das? Wie kann man als Arbeitnehmer nachprüfen, welche Unterlagen der Arbeitgeber über einen angelegt hat? Und muss der Arbeitgeber die gesammelten Informationen irgendwann auch mal wieder löschen? Hinweise zu diesen Fragen gebe ich im folgenden aktuellen Artikel sowie im Video:

Was darf an Informationen in einer Personalakte gesammelt werden?

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999