Reiserecht
Bundesgerichtshof: Reiseveranstalter sind an die bei der Buchung angegebene Flugzeiten gebunden.
Reiseveranstalter können sich nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen von ihrer Haftung für die Einhaltung der bei der Buchung der Reise angegebenen Flugzeiten befreien. Der nachfolgende Beitrag