Bundesarbeitsgericht: Der Arbeitgeber kann schon ab dem 1. Krankheitstag ein Attest verlangen

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. November 2012 – 5 AZR 886/11 –

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14. September 2011 – 3 Sa 597/11 –

Zu den Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung: https://www.fernsehanwalt.com/die-krankheitsbedingte-kundigung-erklart-vom-fachanwalt-fur-arbeitsrecht/

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