Betrug bei Fahrtkosten – Arbeitnehmern droht Kündigung

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Immer wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten das Vermögen des Arbeitgebers gefährdet bzw. beeinträchtigt, bewegt er sich auf sehr dünnem Eis. Ein Betrug als Vermögensdelikt zulasten des Arbeitgebers berechtigt diesen regelmäßig zu einer Kündigung, oftmals fristlos ohne vorherige Abmahnung. Ich erlebe immer wieder, dass sich Arbeitnehmer dieser Gefahr nicht wirklich bewusst sind. Doch auch wenn es um scheinbare Kleinigkeiten, wie die Abrechnung von Fahrtkosten durch den Arbeitnehmer geht, kann es im Bereich des Betruges sehr schnell sehr ernst werden. Das gilt besonders dann, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter ohnehin gerne loswerden würde. Im folgenden Video-Blog daher eine Warnung an Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang:

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