Berechnung der Mietminderung – zu Gast bei Rechtsanwalt Resch

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Klassisches Problemthema in meiner mietrechtlichen Beratungstätigkeit: die Mietminderung wegen Mängeln in der Wohnung. Viele Mieter beklagen Mängel bei sich und fragen, ob und vor allem auch in welcher Höhe sie deshalb mindern dürfen. Die Antwort, die ich immer geben muss, ist wenig zufriedenstellend. Man kann die Höhe der zulässigen Mietminderung nicht vorhersagen. Sie ist gesetzlich nicht geregelt und wird in Streitfällen letztlich vom entscheidenden Gericht geschätzt. Wie Mieter damit umgehen sollten, erkläre ich im folgenden Video zu Gast bei meinem Freund und Kollegen, Verbraucherschutz-Anwalt Jochen Resch:

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