Bei zahlreichen Jobs und Tätigkeiten spielt das Thema Datenschutz eher eine untergeordnete Rolle. Sofern hier Mitarbeiter gegen entsprechende Vorschriften verstoßen, bleibt das arbeitsrechtlich meistens ohne Konsequenzen. Anders dagegen, wenn der Umgang mit sensiblen Daten gerade zum Kernbereich des Berufes zählt. Wer sich hier nicht an gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz hält, kann sich strafbar machen und riskiert seinen Job. So geschehen im Fall einer Mitarbeiterin des Berliner Meldeamtes, die wiederholt unbefugt Daten abgerufen hatte und darufhin die fristlose Kündigung erhielt – zu Recht, so das LAG Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 01.09.2016, Az.: 10 SA 192/ 16). Zum Fall und der Entscheidung im folgenden Artikel und im Video-Blog:
Arbeitsrecht
Kita bleibt zu: Können Eltern einfach zu Hause bleiben?
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