Eines der Schwerpunktthemen in meiner arbeitsrechtlichen Beratung ist das Thema Scheinselbstständigkeit. Dabei geht es speziell um die Frage der Abgrenzung von Selbstständigen und Arbeitnehmern (Scheinselbstständige). Das Thema ist ziemlich verworren und die Abgrenzung in der Praxis alles andere als einfach. Verkompliziert wird die ganze Sache auch durch die Verwendung von verwirrenden Begriffen z.B. in Verträgen. Um welche Begrifflichkeiten geht es und wie sollten die Betroffenen sinnvollerweise bezeichnet werden? Dazu mehr im folgenden aktuellen Beitrag zum Thema Scheinselbstständigkeit und im Video:
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht in der Freizeit
Muss ich nach Feierabend ans Telefon gehen, wenn mein Chef anruft? Bin ich verpflichtet, auf E-Mails zu antworten, die außerhalb