Befristeter Arbeitsvertrag und Schwangerschaft

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht
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Ich werde immer wieder gefragt, was eigentlich gilt, wenn eine Arbeitnehmerin schwanger ist und demnach Kündigungsschutz hat, aber nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Dazu ist zu sagen, dass eine Schwangerschaft nur vor einer Kündigung schützt. Ein befristeter Arbeitsvertrag muss allerdings nicht gekündigt werden. Deshalb läuft auch im Falle einer Schwangerschaft ein befristeter Arbeitsvertrag „normal“ aus – allerdings nur, wenn die Befristung auch wirksam ist. Das kann man bei Zweifeln im Wege einer Klage, die innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Befrsitung zu erheben ist, gerichtlich überprüfen lassen. Dazu das folgende Video:

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