Ausschluss der Mietminderung im Gewerberaummietvertrag?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
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Es ist nicht selten so, dass in Gewerberaummietverträgen die Rechte des Mieters im Fall von Mängeln beschränkt werden. Doch wie steht es mit einem kompletten Ausschluss des Rechts auf Mietminderung? Kann das wirksam sein? Sofern auch andere Rechte des Mieters eingeschränkt werden, wird ein solcher Ausschluss unwirksam sein. Das Oberlandesgericht Hamburg hat aber in einer Entscheidung eine entspechende Klausel für wirksam gehalten – wohl aber nur im Zusammenhang mit anderen Rechten (Schadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung etc.), die weiterhin geltend gemacht werden konnten. Im folgenden Video geht es um den entsprechenden Ausschluss und die Frage, worauf man beim Abschluss von Gewerberaummietverträgen achten sollte:

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