Aufhebungsvertrag zum Arbeitsvertrag angeboten? Vorsicht!

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Aufhebungsvertrag zum Arbeitsvertrag: Risiken im Video erklärt.

In der Jahresendphase machen wir uns verstärkt Gedanken über die Vergangenheit und über die Zukunft. Bei Arbeitgebern gehen solche Überlegungen oft auch damit einher, auf welche Arbeitnehmer sie künftig verzichten können oder/und wollen. Da man seine Aufgaben schnell noch im alten Jahr erledigen will kommt es verstärkt zu Kündigungen rund um die Weihnachtszeit. Viele Arbeitgeber haben aber Angst vor einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers und bieten vor diesem Hintergrund dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zum Arbeitsvertrag (richtiger zum Arbeitsverhältnis) an. Für den Arbeitnehmer müssen hier alle Alarmglocken läuten!

Warum das so ist, erläutert der nachfolgende Videobeitrag. Es geht insbesondere darum, dass Nachteile des betroffenen Arbeitnehmers beim Bezug von Arbeitslosengeld vermieden werden (Sperrzeit und Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld). Aber auch bei der Frage des Urlaubs und seiner Abgeltung, des Zeugnisinhaltes und etwaiger Ansprüche aus einem Sozialplan, auf Betriebsrente, usw. können für den Arbeitnehmer verhängnisvolle Fehler gemacht werden.

Jeder Arbeitnehmer sollte sich einmal fragen, warum der Arbeitgeber nicht einfach kündigt. Warum er es so eilig hat, mit dem Aufhebungsvertrag und warum dem Arbeitnehmer meistens nicht lange Bedenkzeit eingeräumt wird.

Immer dann, wenn der Arbeitgeber es besonders eilig hat, sollte der Arbeitnehmer besonders vorsichtig sein. Ich rate ohnehin generell: Hände weg vom außergerichtlichen Aufhebungsvertrag. Es gibt wesentlich günstigere Möglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis vernünftig zu beenden. Weiteres hier im Video.

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