Aufhebungsvertrag als gerichtlichen Vergleich schließen

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Ich warne Arbeitnehmer immer wieder vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Das hängt vor allem mit der drohenden Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld zusammen. Die riskieren Arbeitnehmer immer, wenn sie sich außergerichtlich auf einen Aufhebungsvertrag einlassen. Etwas anderes gilt, wenn die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber als gerichtlich protokollierter Vergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses geschlossen wird. Woran liegt das? Wie sollten sich Arbeitnehmer verhalten, wenn der Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrags anbietet? Dazu genauer im Artikel und im Video:

Aufhebungsvertrag als gerichtlichen Vergleich schließen

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