Arbeitnehmer sollten auf der Arbeit nicht privat surfen – Regeln zur Internetnutzung

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Auch wenn das Surfen im Internet mittlerweile zur Selbstverständlichkeit geworden ist, kann es im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis für Arbeitnehmer durchaus gefährlich werden. Ich hatte zuletzt schon über eine wirksame Kündigung wegen privater Internetnutzung am Firmenrechner während der Arbeitszeit berichtet. Die Gefahr einer solchen Kündigung besteht gleichermaßen beim Surfen auf eigenen Geräten (Handy, Notebook). Auch Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet sollten unterbleiben, selbst positive Kommentare können Probleme verursachen. Im folgenden Artikel erkläre ich die Hintergründe und gehe darauf ein, was Arbeitnehemr sonst noch bei der Internetnutzung beachten sollten:

Arbeitnehmer sollten auf der Arbeit nicht privat surfen – Regeln zur Internetnutzung

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