Arbeitnehmer im Urlaub – trotzdem erreichbar sein?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
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Im August läuft für zahlreiche Arbeitnehmer die Urlaubssaison mit hoffentlich guter Erholung für einige Wochen. Über das Smartphone bzw. Handy ist man allerdings auch während dieser Zeit in der Regel erreichbar. Darf der Arbeitgeber sich nun eigentlich auch während der Urlaubszeit an seinen Mitarbeiter wenden bzw. hat er einen Anspruch darauf, dass ihm der Mitarbeiter auch während des Urlaubs zur Verfügung steht? Antwort: nur in besonderen Notfällen. Der Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers, deshalb muss er währenddessen auch nicht auf Abruf erreichbar sein. Genaueres zu dem Thema in meinem aktuellen Artikel auf anwalt.de und im Video:

Arbeitnehmer im Urlaub – trotzdem erreichbar sein?

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