Anhörung zu einer Straftat – Vorsicht Arbeitnehmer

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Lädt der Arbeitgeber zur einer Anhörung ein und besteht für den Arbeitnehmer Grund zur Annahme, dass es dabei um den Vorwurf einer Straftat geht, sollten sie gewarnt sein und sich in rechtliche Beratung begeben. Die Anhörung deutet in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Arbeitgeber eine Verdachtskündigung aussprechen will. Dafür muss er nämlich den Arbeitnehmer zuvor anhören zu den entsprechenden Vorwürfen. Dieser befindet sich dann in einer heiklen Situation, die sowohl arbeitsrechtlich als auch strafrechtlich problematisch ist. Worin bestehen die Gefahren? Wie sollten sich Arbeitnehmer in einer Anhörung verhalten? Dazu genauer im Video-Blog und in folgendem Artikel:

Anhörung zu Straftat – Vorsicht Arbeitnehmer

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