Arbeitnehmer mit Alkoholproblem – Kündigung problematisch

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht

Hat der Arbeitnehmer ein Problem mit dem Alkohol und schlägt das auch auf das Arbeitsverhältnis durch, wird der Arbeitgeber über eine Kündigung nachdenken. Wegen des Alkoholkonsums eines Arbeitnehmers zu kündigen, ist aber alles andere als unproblematisch. Je nach Fallkonstellation kommt eine verhaltensbedingte oder aber krankheitsbedingte Kündigung in Betracht – mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen an den Arbeitgeber. Möglicherweise will der Arbeitnehmer z.B. eine Therapie machen. Dann fehlt es regelmäßig schon an einer negativen Prognose für die Zukunft hinsichtlich seiner Arbeitsfähigkeit, sodass eine krankheitsbedingte Kündigung ausscheidet. Alles Weitere im folgenden Artikel und im Video:

Arbeitnehmer mit Alkoholproblem – Kündigung problematisch

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