Änderungskündigung: vom Programmierer zum Lagerarbeiter

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Mit einer Änderungskündigung können Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen und dem Arbeitnehmer gleichzeitig anbieten, es unter veränderten Bedingungen fortzusetzen. Auch dagegen können Arbeitnehmer aber mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen und die Wirksamkeit einer solchen Änderungskündigung überprüfen lassen. So geschehen im Falle einer Programmierers, der nach dem Willen des Arbeitgebers nur noch Lagerarbeiten u.ä. verrichten sollte. Damit wollte er sich nicht abfinden und klagte – zunächst in zwei Instanzen ohne Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht hat ihm schließlich eindeutig Recht gegeben und im Zuge dessen wenig Verständnis für die Entscheidungen der vorherigen Gerichte gezeigt. Zu dem Fall ausführlich im folgenden Beitrag und im Video:

Änderungskündigung: vom Programmierer zum Lagerarbeiter

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