Abgrenzung: Selbstständige und Arbeitnehmer / Scheinselbstständige

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Die Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen bzw. Arbeitnehmern ist mit Sicherheit eines der unübersichtlichsten Themengebiete im Arbeitsrecht. Eine entsprechnede Prüfung erfolgt immer anhand des Einzelfalles, das Ergebnis ist stark davon abhängig, wie das jeweilige Gericht die maßgeblichen Kriterien gewichtet. Angesichts dieser Rechtsunsicherheit, die durch unterscheidliche Arbeitnehmerbegriffe bei Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten noch verstärkt wird, gibt es für die Beteiligten einige Hinweise in der Praxis zu beachten, um den gewollten Status auch tatsächlich zu gewährleisten. Dazu mehr im folgenden Beitrag:

Abgrenzung: Selbstständige und Arbeitnehmer / Scheinselbstständige

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