Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann einem Wohnungseigentümer nicht verbieten, seine Wohnung an Asylbewerber zu überlassen. Das lässt sich aktuellen Urteilen entnehmen (z.B. AG Laufen, Urteil vom 04. Februar 2016 – 2 C 565/15 WEG – juris). Auch wenn die Wohnung zeitweise überbelegt ist, müssen die Wohnungseigentümer das dulden (AG Traunstein, Beschluss vom 18. September 2015 – 319 C 1083/15 –, juris). Genaueres zu edn Urteilen zur Überlassung der Wohnung an Asylbewerber finden Sie im folgenden aktuellen Artikel von mir:
Wohnungseigentümer dürfen ihre Wohnung an Asylbewerber überlassen