Wie erhalte ich das Protokoll einer Wohnungseigentümerversammlung?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Rechtsanwalt + Berlin

Aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts ein neues Video mit meinem Kollegen, Fachanwalt Gregor Schliepe: Ich wollte wissen, was man als Wohnungseigentümer tun kann, wenn man von einer Wohnungseigentümerversammlung erfährt, an der man nicht teilgenommen hat, und an Informationen kommen will darüber, was u.a. dort beschlossen wurde. Diese Infos findet man normalerweise in einem entsprechenden Protokoll, das in der Regel auch allen Eigentümern nach einer Versammlung zugeschickt wird. Was aber, wenn man kein Protokoll bekommen hat? An wen kann und sollte man sich binnen welcher Zeit wenden? Dazu Genaueres im folgenden Video-Blog:

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999