WhatsApp-Nachricht vom Chef – Muss man antworten?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Ich war vor einiger Zeit (14.11.2017) mal wieder im SAT.1-Frühstücksfernsehen zu Gast, es ging dabei um das Thema Arbeitszeit und die Pläne, das Arbeitszeitgesetz zu ändern. Im Nachgang habe ich noch eine Reihe von Videos veröffentlich, die sich ebenfalls um die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und damit verbundene Fragestellungen gedreht haben. Im folgenden neuen Video-Blog geht es um die Erreichbarkeit von Arbeitnehmern per WhatsApp. Müssen Mitarbeiter dort antworten, wenn der Chef ihnen eine Nachricht schickt?

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999