Wer muss das Arbeitszeugnis unterschreiben?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Mich hat zuletzt wieder eine Zuschauerfrage zum Thema Arbeitszeugnis erreicht, nämlich: wer muss das eigentlich unterschreiben? Die Frage wird immer dann relevant, wenn es sich um einen größeren Arbeitgeber, z.B. eine GmbH, handelt, in der es verschiedene Geschäftsführer, Abteilungsleiter etc. gibt. Grundsätzlich gilt dabei für das Arbeitszeugnis, dass derjenige unterschreiben muss, der ersichtlich der Aussteller ist. Wer darf wiederum das Zeugnis ausstellen? Wie muss die Unterschrift ausgestaltet sein bzw. wie darf sie nicht aussehen? Dazu genauer im folgenden aktuellen Video-Blog:

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