Wann muss der Arbeitgeber einen Zuschlag für Überstunden zahlen?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Das Thema Überstunden beschäftigt zahlreiche Arbeitnehmer. Viele leisten Überstunden ab und fragen sich dann, in welchem Umfang sie dafür entlohnt werden. In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage nach einem Überstundenzuschlag und wann der Arbeitgeber einen solchen zahlen muss. Grundsätzlich gilt: ohne eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag. Etwas anderes kann gelten, wenn der Arbeitgeber solche Zuschläge über längere Zeit regelmäßig zahlt (betriebliche Übung). Auch wenn bestimmte Arbeitnehmer einen Überstundenzuschlag erhalten, andere vergleichbare Mitarbeiter aber nicht, entsteht für letztere ein Anspruch. Die genauen Hinweise gibt es im folgenden aktuellen Beitrag:

Wann muss der Arbeitgeber einen Zuschlag für Überstunden zahlen?

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