Vermietung einer Eigentumswohnung Teil 1: Auswahl des Mieters

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Wie findet man den richtigen Mieter? Schauen Sie sich die Mietinteressenten genauer an. Dazu gehört nicht nur ein sauberes Äußeres, sondern auch Unterlagen, die Auskunft über Ihren zukünftigen Vertragspartner geben können. Näheres dazu im folgenden Beitrag.

Zur Auskunft über Ihren zukünftigen Vertragspartner gehören drei aktuelle Gehaltsbescheinigungen aller Mieter, eine Mietschuldenfreiheitserklärung des letzten Vermieters, die Schufa-Auskunft und ein aktueller Nachweis über eine Privathaftpflichtversicherung.

Für einen Anspruch des Mieters zur Erstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung geht aus dem Gesetz konkret nichts hervor. Das bedeutet das der mieter keinen Anspruch auf Ausstellung einer solchen Bescheinigung hat. Das Einkommen des neuen Mieters sollten in etwa 1/3 der Bruttowarmmiete ausmachen.

Zum Vertragsabschluss kommt es in der Regel wenn der Mieter alle erfolderlichen Nachweise erbringen kann und diese keine negativen Merkmale aufweisen.
Wie ein solcher Vertragsabschluss aussehen kann schildern wir im zweiten Teil unserer Serie: „Vermietung einer Eigentumswohnung“.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen bezüglich der Vermietung einer Wohnung haben finden Sie weitere Informationen auf www.mietrechtler-in.de.

 

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