Verletzung der Treuepflicht im öffentlichen Dienst – wann droht die Kündigung?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Als Arbeitnehmer darf man sich nicht abfällig über den Arbeitgeber äußern. Es gibt eine sog. Treuepflicht, an die es sich zu halten gilt. Auch im öffentlichen Dienst ist das der Fall. Die Treuepflicht besteht dann gegenüber dem Staat bzw. der demokratischen Grundordnung nach dem Grundgesetz. Das Thema wird aktuell insbesondere diskutiert bei Mitgliedern der AfD und der Frage, ob diesen aufgrund von verfassungsfeindlichen Tendenzen gekündigt werden kann. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu im Jahr 2011 ein interessantes Urteil gefällt und die Voraussetzungen für eine Kündigung in diesem Zusammenhang erläutert. Darum geht es im folgenden Artikel und im aktuellen Video-Blog:

Verletzung der Treuepflicht im öffentlichen Dienst – wann droht die Kündigung?

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