Verjährung von Betriebskostennachforderungen und Kaution

Stand: 1970/01/01 00:00:00
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Vermieter haben für den Fall, dass der Mieter z.B. seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, die Möglichkeit, sich aus der Kaution zu bedienen. Doch wie sieht es aus, wenn der Vermieter die Kaution wegen alter Betriebskostennachforderungen einbehalten will? Solche Forderungen verjähren nach drei Jahren, so der BGH in einem aktuellen Urteil. Nach Ablauf der Verjährungsfrist darf der Vermieter daher dann auch deswegen nicht mehr die Kaution zurückhalten. Zu dem entsprechenden Fall und der Entscheidung des BGH der folgende aktuelle Beitrag:

Verjährung von Betriebskostennachforderungen und Kaution

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