Verhaltensbedingte Kündigung: Tipps für Arbeitnehmer

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Bei einem Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, können Arbeitgeber zu einer verhaltensbedingten Kündigung greifen. Beispiele für solche Vertragsverstöße sind etwa häufige Verspätungen des Arbeitnehmers, Verweigerung der Arbeitsleistung oder Fehlen ohne Entschuldigung. Zumeist sind vor einer Kündigung des Arbeitgebers allerdings erstmal eine oder ggf. sogar mehrere Abmahnungen auszusprechen. Nur bei besonders gravierenden Pflichtverletzungen, wie etwa Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers, kann davon abgesehen werden. Welche Fehler bei einer verhaltensbedingten Kündigung passieren und wie Arbeitnehmer am besten dagegen vorgehen können, erkläre ich im nachfolgenden Beitrag sowie im Video:

Verhaltensbedingte Kündigung: Tipps für Arbeitnehmer

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

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