Urlaub antreten trotz Krankschreibung? Tipps für Arbeitnehmer

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Eine klassische Frage von Arbeitnehmern, die mich jedes Jahr zur Urlaubszeit wieder erreicht: Darf ich meinen Urlaub auch antreten, wenn ich krankgeschrieben bin? Dieses Thema hat sowohl rechtliche als auch soziale Implikationen. Rechtlich gesehen kommt es auf die Art der Erkrankung und die Art des geplanten Urlaubs an. Arbeitnehmer dürfen jedenfalls nichts tun, wodurch die Genesung sich verzögert. Skifahren ist also eine blöde Idee, wenn man wegen eines Knochenbruchs arbeitsunfähig gemeldet ist. Findet der Arbeitgeber das raus, droht die fristlose Kündigung. In sozialer Hinsicht sollte man auch immer auf die Beziehung zu den Kollegen achten. Wenn andere Mitarbeiter die Arbeit eines krankheitsbedingt abwesenden Kollegen mit erledigen müssen und dann Urlaubsfotos auf Facebook sehen, ist schlechte Stimmung vorprogrammiert. Zum Thema im folgenden Artikel und im Video-Blog:

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