Umkleidezeiten: Bundesarbeitsgericht zur Einordnung als Arbeitszeit

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einer neuen Entscheidung mit der Frage auseinander gesetzt, inwiefern Umkleidezeiten als Arbeitszeiten einzuordnen sind und wie es sich in dieser Frage mit dem Mitbestimmungrecht des Betriebsrates verhält. Immer wieder treten Probleme im Zusammenhang mit dem Thema Arbeitszeit auf, was nicht zuletzt an den unterscheidlichen Definitionen derselben durch Bundesarbeitsgericht und EuGH liegt. Im Interview mit meinem Kollegen Voker Dineiger, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht, bespreche ich noch einmal die Problematik der Definition von Arbeitszeit sowie den maßgeblichen Fall:

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