Umfasst eine Untermieterlaubnis auch die Erlaubnis ein Touristen zu vermieten? Dazu der Bundesgerichtshof.

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Ferienwohnung in der Innenstadt. Für Eigentümer und Vermieter wird die Rechtslage in Berlin aufgrund der geplanten Zweckentfremdungsverordnung kurzfristig ungünstiger. Aber auch Mieter vermieten ihre Wohnungen an Touristen. Im nachfolgenden Videobeitrag hatte sich der Bundesgerichtshof mit einem solchen Fall zu befassen. Hier ging es insbesondere um die Frage, ob die ursprünglich bedingungslos erteilte Untermieterlaubnis auch eine Vermietung an Touristen automatisch mit umfasst.

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