Überhöhte Mietminderung häufigster Grund für fristlose Kündigung

Stand: 1970/01/01 00:00:00

imageDie überhöhte Mietminderung ist in der Praxis wohl der häufigste Grund für eine fristlose Kündigung der Wohnung. Besonders ärgerlich für den Mieter, der eigentlich seine Ansprüche wegen Mietmängeln verfolgen will und sich statt dessen auf der Strasse wiederfindet. Für die Zeitung „Iurratio“ (man muss sich da anmelden, um den ganzen Beitrag lesen zu können) habe ich mal etwas ausführlicher aufgeschrieben, wo die Probleme liegen und wie man das Problem am besten angeht. Stichwort „Zahlung unter Vorbehalt“ und dann die volle Breitseite: Aufforderung zur Instandsetzung, Anerkennung der Mietminderung, eines Zurückbehaltungsrechts, Rückzahlung der überzahlten Miete. 14 Tage Frist, dann Klage. Hier ein Video zum geeigneten Vorgehen:

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