Mich hatte zuletzt anlässlich der Urlaubssaison eine Nachfrage erreicht, was man tun kann, wenn der Arbeitgeber einem den Urlaub streicht, obwohl man bereits eine Reise gebucht hat. Wichtig zunächst einmal: man sollte nie einfach in den Urlaub fahren, solange man keine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers bekommen hat, dass dieser den Urlaub auch wirklich genehmigt. Hat man seine Reise schon gebucht und sagt der Arbeitgeber dann den Urlaub zu Unrecht ab, hat man Ansprüche auf Schadensersatz und kann damit die Kosten ersetzt verlangen. Doch hier muss man im Streitfall beweisen können, dass man auch wirklich Urlaub zu dem entsprechenden Zeitpunkt hatte. Deshalb: den Urlaub immer schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Zu diesem Thema auch das folgende Video von mir:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.