Telefongewinnspiel auf Kosten des Arbeitgebers – fristlose Kündigung

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Viele Arbeitgeber stellen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Regeln zur privaten Nutzung des dienstlichen Telefons auf. Sind private Gespräche erlaubt, gilt eine solche Erlaubnis aber nicht uneingeschränkt. Wer z.B. fleißig an einem Telefongewinnspiel teilnimmt auf Kosten des Arbeitgebers, leistet sich einen Vertragsverstoß, der zur Kündigung führen kann. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az. 12 Sa 630/15). Ob die Kündigung auch fristlos erfolgen kann, ist dagegen im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Zur Entscheidung im folgenden Artikel und im Video geht es um die Grundregeln zur privaten Nutzung des dienstlichen Telefonanschlusses:

Telefongewinnspiel auf Kosten des Arbeitgebers – fristlose Kündigung

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999