Teilzeit: wann müssen Arbeitnehmer Antrag einreichen?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht

Ich hatte zuletzt eine Videoserie zum Thema Teilzeit auf YouTube gestartet und dabei eine neue Zuschauerfrage erhalten: wann muss der Antrag auf Teilzeit eingereicht werden? Nach dem Gesetz ist der Antrag spätestens drei Monate vor dem Beginn der gewünschten Teilzeitbeschäftigung einzureichen. Ich würde aber immer empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Dadurch hat man Zeit, zu klären, ob und inwiefern der Arbeitgeber sich darauf einlässt oder aber ob man ggf. eine Klage erheben muss. Zum anderen erleichtert man dadurch auch den betrieblichen Ablauf und gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, frühzeitig entsprechend zu planen. Das kann sich in der Praxis oftmals auch bei der Frage, ob der Arbeitgeber dem Antrag folgt, positiv auswirken. Alles Weitere im folgenden aktuellen Video:

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