Teilzeit: Darf man auch eine befristete Teilzeitbeschäftigung beantragen?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Ich hab in letzter Zeit nun schon eine ganze Reihe von Video-Beiträgen zum Thema Teilzeit veröffentlicht. Zuletzt hat mich wieder die Nachfrage eines Zuschauers erreicht, der wissen wollte, ob man auch eine befristete Teilzeitbeschäftigung beantragen könne. Das lässt sich wie folgt beantworten: Einen Antrag zu stellen, ist problemlos möglich und ggf. auch sinnvoll, möglicherweise lässt sich der Arbeitgeber nämlich darauf ein. Tut er das nicht, wird man allerdings keinen Anspruch auf eine befristete Teilzeitbeschäftigung geltend machen können. Ein solcher Anspruch besteht nach aktueller Rechtslage nämlich nicht. Es wird zwar über Gesetzesänderungen in dieser Hinsicht diskutiert, auf eine Befristung der Teilzeit besteht aber derzeit kein Anspruch. Genaueres im folgenden Video:

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