Schadensersatzanspruch bei Rückgabe einer bunt gestrichenen Mietwohnung

Immer wieder entsteht bei Rückgabe der Mietsache Streit darüber, ob der Zustand der Mietsache vertragsgerecht ist. Gibt der Mieter eine bunt gestrichene Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück, riskiert er Schadensersatzansprüche des Vermieters. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06. November 2013 (VIII ZR 416/12). Soweit der Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen bzw. Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer

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