Arbeitnehmer mit Keyloggern überwacht – Kündigung unwirksam

Mit einer Keylogger-Software lassen sich sämtliche Tastatureingaben eines Benutzers am PC nachverfolgen. Auch Screenshots können so gemacht werden. Ein reizvolles Mittel für Arbeitgeber, um z.B. zu überprüfen, ob der Arbeitnehmer den Dienstrechner verbotenerweise zu privaten Zwecken benutzt. Ein solcher Einsatz kann nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts aber nur bei einem konkret begründeten Verdacht zulässig […]

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