Haftung für Beschädigungen der Mietwohnung bei unzulässiger Tierhaltung

Ausgangslage Wenn der Vermieter dem Mieter die Haltung eines Haustieres nicht gestattet hat, ist immer zunächst zu prüfen, ob der Mieter nicht tatsächlich doch einen Anspruch darauf hat. Darum soll es heute nicht gehen. Wir nehmen einmal an, der Mieter hat keinen Anspruch auf die Tierhaltung und es ist ihm auch nicht erlaubt. Ungeachtet des […]

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