Vor krankheitsbedingter Kündigung: keine „Freikündigung“ eines leidensgerechten Arbeitsplatzes durch Arbeitgeber erforderlich

Das Kündigungsschutzgesetz gewährt dem Arbeitnehmer Kündigungsschutz, sofern im Betrieb des Arbeitgebers regemäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind. Will er Arbeitgeber eine sog. krankheitsbedingte Kündigung aussprechen, kann diese auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine geschuldete Arbeitsleistung längerfristig nicht mehr ausüben kann, nur dann zulässig sein, wenn die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichtes in dieser Hinsicht eingehalten werden. […]

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