Man spricht Deutsch.

Das gilt jedenfalls wenn man Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland ist. Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage einer Arbeitnehmerin wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz abgewiesen (Aktenzeichen: 8 AZR 48/10). Zum Hintergrund: Die klagende Arbeitnehmerin war seit über 14 Jahren in einem Schwimmbad angestellt. Hier arbeitete sie auch als Vertretung der Kassenkräfte. Im Frühjahr […]

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