Kündigung wegen Einführung des Mindestlohnes: Achtung Fristablauf!

Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG (Mindestlohngesetz) gelten Praktikanten im Sinne des § 26 BBiG (Berufsbildungsgesetz), also Personen die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, grundsätzlich als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes. Grundsätzliche Anwendung des Mindestlohngesetzes auf Praktikanten […]

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999