Kündigung wegen Einführung des Mindestlohnes: Achtung Fristablauf!
Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG (Mindestlohngesetz) gelten Praktikanten im Sinne des § 26 BBiG (Berufsbildungsgesetz), also Personen die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, grundsätzlich als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes. Grundsätzliche Anwendung des Mindestlohngesetzes auf Praktikanten […]