Schwere Beleidigung des Vermieters rechtfertigt Kündigung des Mietvertrages.

Schwere Beleidigungen des Vermieters rechtfertigten eine Kündigung des Mietvertrages. Das gilt jedenfalls für Beleidigungen wie „Fetten Kaugummi-Drecksau“ und „Dreckige Schweine-Drecksau“. Zum Beschluss des Landgerichts München I vom 13.1.2015, AZ. 24161/14. Ausgangslage In der gerichtlichen Praxis ist es immer wieder umstritten, unter welchen Umständen eine Beleidigung des Vermieters die fristlose oder jedenfalls die ordentliche Kündigung des […]

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