Scheinselbstständigkeit auch bei Tätigkeit für mehrere Auftraggeber möglich

Die Abgrenzung zwischen einem freien Mitarbeiter (Selbstständiger) und einem Arbeitnehmer (Scheinselbständiger) ist in der Praxis schwierig. Immer wieder hört man das Argument, dass man ja schon deswegen echter Selbstständiger sei, weil man für mehrere Auftraggeber tätig ist. Dieses Argument ist falsch. Richtig ist allein, dass in der Praxis bei der Tätigkeit für viele verschiedene Auftraggeber […]

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